Unternehmen können eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000, – € erhalten, wenn sie zusätzlich junge Menschen aufnehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Ausbildungsplatz verloren haben.
Damit kann das Land Schleswig-Holstein Firmen unterstützen, die nicht von den Ausbildungsprämien des Bundes profitieren können. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses geleistet. Weitere Informationen
(Richtlinie über die Förderung der dualen Ausbildung als PDF hier)
(Antragsformular Förderung der dualen Ausbildung als PDF hier)