Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Förderziel

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat diese Ziele:

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie) – unabhängig von der Beschäftigtenzahl
  • Förderbedingungen

Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:

  • in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
  • in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
  • in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.

Hinweis: Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Übernahmeprämien können auch Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten erhalten.

Einschränkungen

Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.

Förderantrag stellen

  • Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind das die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
  • Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie den Ausbildungsvertrag beilegen. Näheres dazu ist im jeweiligen Antrag zu finden.
  • Außerdem müssen Sie eine De-minimis-Erklärung abgeben.

Wichtig:

Es sind die jeweiligen Upload-Services zu nutzen, um die Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Eine Einsendung per E-Mail ist datenschutzrechtlich nicht sicher. Alternativ können die Unterlagen per Post an die jeweils zuständige Agentur für Arbeit geschickt werden.

Kontakte:

Der Arbeitgeber-Service der BA unterstützt gerne bei Fragen zu den unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten für die Betriebe.
Telefonisch zu erreichen unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.

(FAQ & weitere Informationen der BA hier)
(FAQ & weitere Informationen des BMBF hier)

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