Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Förderziel
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat diese Ziele:
Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:
Hinweis: Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Übernahmeprämien können auch Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten erhalten.
Einschränkungen
Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.
Förderantrag stellen
Wichtig:
Es sind die jeweiligen Upload-Services zu nutzen, um die Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Eine Einsendung per E-Mail ist datenschutzrechtlich nicht sicher. Alternativ können die Unterlagen per Post an die jeweils zuständige Agentur für Arbeit geschickt werden.
Kontakte:
Der Arbeitgeber-Service der BA unterstützt gerne bei Fragen zu den unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten für die Betriebe.
Telefonisch zu erreichen unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.
(FAQ & weitere Informationen der BA hier)
(FAQ & weitere Informationen des BMBF hier)