Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiterhin Disziplin im Interesse unser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft. Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, haben wir die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Zugleich verschlanken und vereinfachen wir die Überbrückungshilfe deutlich. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts.
Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

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